Allgemeines
Damit LegacyNotes für Ihre zugriffsberechtigten Personen eine grösstmögliche Hilfe und von optimalem Nutzen ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Daten möglichst vollständig zu erfassen. Zudem gibt es Ihren Liebsten die Gewissheit und ein gutes Gefühl, in Ihrem Sinn zu handeln.
LegacyNotes fragt nur nach Daten, die für eine reibungslose Nachlassplanung essenziell sind. Über die Eingabe zusätzlicher Informationen entscheiden Sie selbst. Die Eingabemasken reagieren auf die von Ihnen gemachten Angaben mit erweiterten oder verkürzten Online-Formularen.
Die Daten der von Ihnen erfassten Kontakte unterstützen Sie automatisch bei der Erstellung verschiedener Dokumente, wie beispielsweise bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung und Ihrer Vorsorge- und Erbplanung. Je vollständiger Ihre Angaben sind, desto weniger Aufwand haben Sie bei der Erstellung von gewissen Dokumenten, da LegacyNotes beispielsweise beim Generieren von Kündigungsschreiben automatisch auf die relevanten Daten zugreift.
Ja. Wir möchten Ihnen mit unseren Funktionen von LegacyNotes auch im Alltag und bei Vorsorgethemen eine Hilfe sein, um Übersicht in Ihr Leben zu bringen.
Sie können alles was Ihnen wichtig ist an einem sicheren, zentralen Ort hinterlegen und jederzeit und von überall darauf zugreifen oder Daten ergänzen oder verändern. Zudem erhalten Sie auf Wunsch automatische E-Mail Benachrichtigungen zur Erneuerung, Verlängerung oder Kündigung Ihrer Abonnemente, Mitgliedschaften, Versicherungen, Hypotheken oder anderen Verträgen. Ebenso können Sie Ihre eigene Patientenverfügung oder Ihren Vorsorgeauftrag online generieren oder hinterlegen und für den Notfall leicht zugänglich machen.
Ja, Ihre Daten gehören Ihnen. Sie können sie jederzeit unter «Einstellungen» exportieren.
Wir dachten Sie möchten LegacyNotes erst unverbindlich kennenlernen – ohne Verpflichtungen und ohne das Hinterlegen einer Kreditkarte. Deshalb startet LegacyNotes für alle Versionen immer mit einem kostenlosen Account. Sobald ein Limit der Basis-Version erreicht wird, weist LegacyNotes darauf hin, und Sie können direkt im System ein Upgrade auf die gewünschte Version vornehmen.
Ja, wir führen Sie durch die wichtigsten Aufgaben auch ohne einen LegacyNotes Account. Hier erhalten Sie Hilfe im Todesfall.
Falls Sie einen Rabatt-Code erhalten haben und diesen einlösen möchten, ist dies mit wenigen Schritten möglich. Das folgende Video erklärt die notwendigen Schritte.
Nach dem Login finden Sie unter dem Menupunkt «Einstellungen» einen Button «Account löschen». Nachdem Sie den Prozess eingeleitet haben, erhalten Sie per E-Mail einen Bestätigungslink. Sobald Sie diesen angeklickt haben, wird Ihr Account aus der Datenbank entfernt. Ihre Zugriffsberechtigten werden per E-Mail informiert, dass sich die Zugriffsberechtigung erübrigt.
Sie registrieren sich einfach und kostenlos in der Web-Applikation von LegacyNotes. Hierfür müssen Sie Ihren Vornamen, Nachnamen und eine gültige E-Mail-Adresse angeben, sowie die drei folgenden Punkte erfüllen.
- Die angegeben E-Mail-Adresse wird geprüft und zur Bestätigung (Verifizierung) eine E-Mail darauf versendet. Darin befindet sich ein Link, welcher die E-Mail-Adresse an LegacyNotes bestätigt, und es Ihnen ermöglicht die Registrierung abzuschliessen. Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.
- Geben Sie Ihr gewünschtes, eigenes und sicheres Passwort für Ihren neuen LegacyNotes-Account ein. Sehr wichtig hierbei ist, dass Sie dieses Passwort sicher aufbewahren und aufschreiben. Vergessen Sie dieses Passwort, können wir es nicht wieder herstellen. Siehe hierfür auch «Wie gehe ich vor, wenn ich mein Passwort vergessen habe?» im Absatz «Sicherheit» auf dieser Seite.
- Ergänzen Sie die Angaben zu Ihrem Profil oder überspringen Sie diesen Schritt und erledigen dies später. Nun ist Ihr Account eröffnet – willkommen bei LegacyNotes.
Ja, können Sie. Melden Sie sich in der LegacyNotes-Applikation an, danach können Sie unter Einstellungen > E-Mail-Adresse eine neue E-Mail-Adresse definieren, welche die bisherige ersetzt.
Da auch Ihre zugriffsberechtigten Personen diese E-Mail-Adresse beim Login benötigen, erhalten diese automatisch eine Benachrichtigung mit Ihrer neuen E-Mail-Adresse.
Sie selbst erhalten zur Bestätigung der Umstellung ebenfalls eine E-Mail von LegacyNotes.
Ja, Ehepaare müssen aktuell zwei Accounts eröffnen. Hierfür bieten wir ein spezielles und kostengünstigeres Lifetime Angebot für Paare an.
Eine Garantie zur Verfügbarkeit von LegacyNotes in 20 oder 30 Jahren können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht geben. Um Ihre Eingaben zu sichern, gibt es jedoch die Möglichkeit ihre Daten zu exportieren. Dieser Export findet als eine Art «Micro-Website» statt, also ein sauber gegliedertes Dokument, welches sich auf dem eigenen Computer, einem Cloud-Laufwerk oder auch einer externen Festplatte sichern – und mit jedem Internetbrowser aufrufen lässt.
Wir sind dabei weitere Formate vorzubereiten, um z.B. den Export als Excel- oder PDF-Dokument(e) vornehmen zu können. Selbstverständlich sind diese Exporte kein gleichwertiger Ersatz zu LegacyNotes selbst, enthalten aber dennoch alle Informationen, die für Ihre Angehörigen wichtig sind. So haben Sie stets die Gewissheit, dass Ihre Eingaben in LegacyNotes nicht vergebens sind – und Ihre Alltags-, Vorsorge- und Nachlass-Dokumente sauber verwaltet und zugänglich sind.
Wir evaluieren stets weitere Möglichkeiten, um den Langzeit-Schutz Ihrer Daten sicherzustellen – oder allenfalls tatsächlich eine Verfügbarkeitsgarantie geben zu können. Denn auch für uns ist eine solche Sicherstellung ein wichtiges Ziel.
Aufgrund der speziellen Verschlüsselung aller LegacyNotes Benutzer-Daten, spielen die Passwörter eine besondere Rolle. Jede User-Datenbank lässt sich nur mit den Login-Daten des Hauptnutzers, sowie denen der zugriffsberechtigten Personen entschlüsseln. Damit sind auch nur diese Personen in der Lage Veränderungen am Passwort selbst vorzunehmen. Wir als Anbieter von LegacyNotes haben keine Möglichkeit die Datenbanken unserer User zu entschlüsseln, oder ein verlorenes Passwort zurückzusetzen – denn das Resultat wäre ein möglicher Zugriff auf die Datenbank-Inhalte durch Dritte, und verstösst damit gegen die LegacyNotes Sicherheits-Charta.
Daher ist die sichere Dokumentation und Verwahrung der Zugangsdaten ein integrierender Bestandteil der Nachlassplanung mit LegacyNotes. Aus diesem Grund haben wir für den Hauptbenutzer, und auch die zugriffsberechtigten Personen, PDF-Formulare erstellt. In diese lassen sich mittels Acrobat Reader oder kompatiblen PDF-Viewern die jeweiligen Benutzerdaten eintragen und digital auf der eigenen Infrastruktur ablegen, bzw. ausdrucken und gemeinsam mit anderen wichtigen Dokumenten aufbewahren.
Es empfiehlt sich zugriffsberechtigte Nutzer zeitnah über LegacyNotes und den Aufbewahrungsort ihrer Zugangsdaten in Kenntnis zu setzen.
Nachfolgend können Sie unsere LegacyNotes PDF-Formulare herunterladen.
Sicherheit
Ihre Daten sind im Schweizer Rechenzentrum von Microsoft gespeichert. Dabei werden sie so verschlüsselt, dass nur Sie und Ihre Zugriffsberechtigten sie lesen können. Siehe «Welche Daten sieht LegacyNotes»
Abgesehen von Kontaktinformationen wie Name, Adresse und E-Mail sowie speziellen Feldern, welche für die Applikation lesbar sein müssen (beispielsweise das optionale Erinnerungsdatum für Dokumente), sind Ihre Daten mit Ihrem persönlichen Schlüssel verschlüsselt und niemand ausser Ihnen und Ihren Zugriffsberechtigten kann sie entschlüsseln – auch wir als Betreiber nicht. Die erwähnten Ausnahmen sind innerhalb der Applikation klar visuell markiert.
Da Ihr Passwort als Schlüssel für Ihre persönlichen Daten dient, können wir es nicht zurücksetzen, wenn Sie es vergessen haben. Da Sie Ihren Schlüssel aber mit Ihren Zugriffsberechtigten teilen, können diese für Sie Ihr Passwort zurücksetzen. Dazu ist es wichtig, mindestens einen Zugriffsberechtigten zu definieren.
- Bei fehlerhafter Eingabe von E-Mail-Adresse oder Passwort beim Login, wird der Link zu «Passwort vergessen?» sichtbar.
- Mit der Angabe der E-Mail-Adresse des Account-Inhabers kann der Prozess, um das Passwort zurückzusetzen angestossen werden.
- Ein E-Mail mit den zugriffsberechtigten Personen welche zum Zurücksetzen des Passworts berechtigt sind wird dem Account-Inhaber zugestellt.
- Mittels einem Klick wählt der Account-Inhaber die Person zum Zurücksetzen des Passworts aus.
- Ein E-Mail mit den detaillierten Instruktionen wird an die ausgewählte Person verschickt.
- Der im zugestellten E-Mail enthaltene Link, ermöglicht der zugriffsberechtigten Person das Zurücksetzen des Passworts.
- Nach dem Login vergibt die zugriffsberechtigte Person ein neues Passwort für den Account-Inhaber.
- Die zugriffsberechtigte Person muss dem Account-Inhaber anschliessend das neue Passwort mitteilen.
Ihre Daten auf LegacyNotes sind mit Ihrem persönlichen Schlüssel verschlüsselt. Wir haben keinen Generalschlüssel. Zugang zu Ihrem Schlüssel gibt es einzig über Ihr Passwort oder das Passwort einer ihrer zugriffsberechtigten Personen.
Wir haben bewusst diesen Weg gewählt, da Ihre Daten nur Sie und Ihre zugriffsberechtigten Personen etwas angehen. Deshalb unterscheidet sich der Ablauf «Passwort vergessen» von jenem bei Diensten, welche Ihre Daten weniger gut schützen.
Damit Sie für den Notfall vorbereitet sind, dass Ihr Passwort trotz aller Vorsichtsmassnahmen vergessen geht, sollten Sie unbedingt zugriffsberechtigte Personen erstellen. Sie können Ihnen ein neues Passwort erstellen, sobald Sie den «Passwort vergessen»-Prozess einleiten.
Gibt es gesetzliche Änderungen, welche Informationen auf unserer LegacyNotes Plattform betreffen und möglicherweise für Ihre bereits erfassten Daten relevant sind, werden wir Sie per E-Mail informieren. So können Sie sicher sein, dass Sie nichts verpassen und allfällige Änderungen an den von Ihnen hinterlegten Informationen vornehmen. Die Änderungen müssen Sie selber vornehmen, da wir weder Einblick in Ihre Daten haben, noch Ihre Daten lesen können. Siehe «Welche Daten sieht LegacyNotes»
Zugriffsberechtigte Personen
Zugriffsberechtigte Personen sind von Ihnen definierte und ausgewählte Personen mit welchen Sie Daten teilen möchten und zu denen Sie Vertrauen haben. Beispielsweise Ihr/e Partner/in, Ihre Kinder, gute Freunde oder für gewisse Dokumente Ihr/e Berater/in bei Ihrer Bank/Versicherung oder Ihr/e Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.
Sie können individuelle Zugriffsrechte auf Ihre Informationen vergeben und diese jederzeit anpassen. Die von Ihnen bestimmten zugriffsberechtigten Personen können dabei nur Informationen lesen, jedoch nicht verändern. Sie können pro Dokument und zugriffsberechtigte Person wählen, ob die Personen sofort Einblick erhalten, erst nach Ihrem Tod oder gar nie.
Ja. Wir empfehlen Ihnen sogar mindestens zwei zugriffsberechtigte Personen zu erfassen, welche spätestens nach Ihrem Tod auf Ihre relevanten Dokumente Zugriff haben. Dies für den Fall, dass sich die einzige zugriffsberechtigte Person zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Vorversterben oder gleichzeitigem Versterben mit Ihnen (z.B. Unfall) nicht mit Ihrem Nachlass befassen kann.
Die von Ihnen gewählten und erfassten zugriffsberechtigten Personen erhalten von Ihnen automatisch eine E-Mail mit einem Login-Link (ohne Passwort). Das Passwort teilen Sie den zugriffsberechtigten Personen am besten mündlich mit und bitten diese Personen, die Logindaten sowie das Passwort an einem sichern Ort aufzubewahren (z.B. Verwendung eines Passwortmanagers oder sofern die zugriffsberechtigte Person ebenfalls einen LegacyNotes Account hat unter «Wichtige Zugangsdaten»).
Das Passwort können Sie auch auf dem Dokument notieren, welches Ihnen auf LegacyNotes zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird und an einem sicheren Ort aufbewahren.
Ja. Sie können jederzeit Ihre zugriffsberechtigten Personen unter der Einstellung «Zugriffsberechtigte» entfernen. Die entfernte Person wird per E-Mail informiert, dass Sie keine zugriffsberechtigte Person Ihres LegacyNotes Accounts mehr ist.
Sollte Ihnen etwas zustossen, können zugriffsberechtigte Personen das Hinterbliebenen-Portal aktivieren. Die zugriffsberechtigte Person meldet sich auf der LegacyNotes Plattform mit dem «Login als Berechtigter» an und klickt auf «Todesfall eingetroffen». Danach folgt sie den Anweisungen auf der Plattform. Das Hinterbliebenen-Portal von LegacyNotes ordnet sämtliche von Ihnen erfassten Informationen in Aufgaben, welche – entsprechend ihrer Priorität – erledigt werden können. Dabei ist es möglich, erledigte Positionen zu kennzeichnen, um stets den Überblick zu behalten.
Um versehentliche Aktivierungen des Hinterbliebenen-Portals zu vermeiden, wird bei der Meldung Ihres Todesfalls eine E-Mail an Sie versandt. Sie können die Aktivierung bei Bedarf einfach mittels Ihres Logins rückgängig machen.
Ihr Todesfall kann nur eine von Ihnen erfasste zugriffsberechtigte Person erfassen, welche im Besitz des Logins als zugriffsberechtigte Person für Ihre Daten ist.
Ihre zugriffsberechtigten Personen erhalten sofort und unkompliziert Zugriff auf die von Ihnen hinterlegten Daten*:
- Handlungsanweisungen, welche Aufgaben in welcher Reihenfolge zu erledigen sind
- Bestattungswünsche
- Nachlassregelung (Ehe-Erbvertrag/Testament)
- wichtige Zugangsdaten wie Entsperrungscodes, E-Mail, Passwortmanager
- Auf Knopfdruck individuelle Kündigungs- und Informations-Schreiben für kostenpflichtige Abonnemente, Mitgliedschaften, Versicherungen, Bankkonten
- Zugriff auf Social Media Accounts mit Anleitungen, was mit diesen nach Ihrem Tod geschehen soll
*Die zugriffsberechtigten Personen erhalten nur Zugriff auf die Daten, welche Sie für die jeweiligen Personen frei gegeben haben.
Vorsorge
Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige und volljährige Person Weisungen und Vollmachten im Falle des Eintritts ihrer Urteilsunfähigkeit festlegen. Dadurch ist es Ihnen möglich, detaillierte Anordnungen zu treffen, welche Personen in welchen Tätigkeitsfeldern und nach welchen Handlungs- und Entscheidungsrichtlinien für Sie handeln sollen.
- Die Personensorge umfasst die persönliche Fürsorge der auftraggebenden Person und somit die Sorge und Entscheidung in allen persönlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel die Sorge um das psychische und physische Wohl, Pflege von sozialen Kontakten, Teilnahme an gesellschaftlichen Anlässen, aber auch Entscheidungen über eine Heimplatzierung. Diese Hilfeleistungen werden von der im Vorsorgeauftrag beauftragten Person oft unter Beizug von Hilfspersonen wie z.B. Ärzten und anderen medizinischen Fachpersonen, Hauspflegediensten und Angehörigen erbracht.
- Die Vermögenssorge betrifft den Erhalt und die Verwaltung des Vermögens der urteilsunfähigen Person. Ebenso ist die Bearbeitung der persönlichen Post, die Begleichung von Rechnungen sowie der Abschluss von Bankgeschäften davon erfasst. Sind Wertschriften zu verwalten, ist die beauftrage Person befugt, zur Erledigung dieser Aufgabe Fachpersonen wie beispielsweise Vermögensverwalter oder Banken beizuziehen. Die im Rahmen der Vermögenssorge getätigten Geschäfte und Verwaltungsmassnahmen sind von der beauftragten Person sorgfältig zu dokumentieren.
In beiden Bereichen ist auch die Regelung der damit zusammenhängenden Rechtsvertretung gegenüber Privaten und Behörden möglich und sinnvoll.
Um einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, müssen Sie volljährig und urteilsfähig sein. Beim Erstellen eines Vorsorgeauftrags sind gewisse Formvorschriften zu beachten, wodurch leichtsinniges und unüberlegtes Handeln verhindert werden soll. Ein Vorsorgeauftrag kann entweder wie ein Testament von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet werden oder durch einen Rechtsanwalt oder Notar ausformuliert und öffentlich beurkundet werden. Diese Formvorschriften sind deshalb sinnvoll, da mit der Errichtung eines Vorsorgeauftrags wichtige persönliche Entscheide meist definitiv delegiert werden.
In jedem Fall ist es sinnvoll, sich bei Unklarheiten, komplexeren finanziellen und familiären Situationen oder beim Wunsch nach einem auf die eigene Situation angepassten Vorsorgeauftrag von einem Rechtsanwalt oder Notar rechtlich beraten zu lassen. Die Ausformulierung durch einen Rechtsanwalt oder Notar sowie die öffentliche Beurkundung des Vorsorgeauftrags stellt sicher, dass keine Fragen betreffend Inhalt des Auftrags und Urteilsfähigkeit der auftraggebenden Person im Zeitpunkt der Errichtung des Vorsorgeauftrags auftreten. Zudem ist ein öffentlich beurkundeter Vorsorgeauftrag wesentlich umfassender, denn darin werden in der Regel detaillierte Anweisungen erlassen, welche Ihrer konkreten Situation entsprechen. Schliesslich werden mit der öffentlichen Beurkundung allfällige Zweifel der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) an der Gültigkeit des Vorsorgeauftrags vorweggenommen.
Grundsätzlich kann jede Person frei wählen, an welchem Ort sie den Vorsorgeauftrag aufbewahren möchte. Es ist dabei allerdings darauf zu achten, dass der Vorsorgeauftrag im Falle des Eintritts der Urteilsunfähigkeit leicht auffindbar ist. Damit der Vorsorgeauftrag bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit gefunden wird, empfiehlt es sich daher, diesen bei der zuständigen Zivilstandsbehörde am Wohnort der auftraggebenden Person registrieren zu lassen. Bei einem öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag kann dies durch den beurkundenden Notar erfolgen. Durch die Registrierung wird sichergestellt, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beim Eintritt der Urteilsunfähigkeit Kenntnis Ihres Vorsorgeauftrags erhält und dieser in Kraft treten kann.
Auf unserer LegacyNotes Plattform können Sie eine Kopie Ihres von Hand geschriebenen oder notariell beurkundeten Vorsorgeauftrags abspeichern. Erfassen Sie zudem am besten auf LegacyNotes die von Ihnen beauftragten Personen als zugriffsberechtigte Personen, damit diese jederzeit Zugriff auf Ihren Vorsorgeauftrag haben und/oder übergeben Sie den beauftragten Personen eine Kopie (im Falle der öffentlichen Beurkundung ein Original) Ihres Vorsorgeauftrags. Zudem können Sie auf LegacyNotes hinterlegen, an welchem Ort sich das Original befindet (z.B. bestimmter Ort bei Ihnen zu Hause, in einem Bankschliessfach oder bei Ihrem Rechtsanwalt oder Notar).
Bitte beachten Sie, dass der Vorsorgeauftrag für seine Gültigkeit im Original vorliegen muss.
Ihr Vorsorgeauftrag wird wirksam, sobald die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kenntnis von Ihrer Urteilsunfähigkeit erlangt, Ihren Vorsorgeauftrag geprüft und für wirksam erklärt hat.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) prüft den Vorsorgeauftrag auf dessen Gültigkeit (korrekte Errichtung, Vorliegen der Urteilsunfähigkeit des Auftraggebers, Eignung der beauftragten Personen, Erfordernis von weiteren Massnahmen) und erklärt diesen bei positivem Prüfungsergebnis als wirksam. Die im Vorsorgeauftrag beauftragten Personen erhalten danach eine Bestätigung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über ihre Einsetzung als beauftragte Personen.
Im Unterschied zu einer Vollmacht (z.B. Bankvollmacht) gilt der Vorsorgeauftrag erst ab Eintritt der Urteilsunfähigkeit. Bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit wird jedoch eine bestehende Vollmacht oftmals nicht mehr als Grundlage für die Vertretung der urteilsunfähigen Person akzeptiert.
Ist eine Patientenverfügung vorhanden, so geht diese betreffend medizinischen Fragen dem Vorsorgeauftrag vor.
Ein Testament wird erst relevant, wenn jemand verstirbt. Im Testament trifft eine Person rechtsverbindliche Anordnungen über ihr Vermögen mit Wirkung auf den Todeszeitpunkt. In vielen Situationen ist allerdings der Abschluss eines (öffentlich beurkundeten) Erbvertrages zielführender als die Erstellung eines Testaments.
Wenn Sie keine Erbschafts- bzw. Nachlassplanung machen, wird im Todesfall Ihr Vermögen nach den gesetzlichen Richtlinien aufgeteilt. Häufig entspricht dies aber nicht dem Willen des Erblassers. Es lohnt sich deshalb, sich rechtzeitig Gedanken über allfällige Anpassungen bei der Erbverteilung zu machen und diese auch richtig zu dokumentieren.
Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie zu Lebzeiten bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll.
Das Testament ist eine einseitige Verfügung einer einzelnen Person, die jederzeit aufgehoben oder durch eine neue ersetzt werden kann. Der Erbvertrag wird hingegen von mindestens zwei Personen abgeschlossen. Dieser kann nur im gegenseitigen Einverständnis der beteiligten Parteien wieder aufgehoben bzw. geändert werden.
Mit einem Testament kann eine Person ihren eigenen Nachlass rechtsgültig regeln. Ist jedoch der Nachlass einer weiteren Person (z.B. Ehe- oder Lebenspartner) zu berücksichtigen, ist oftmals der Abschluss eines Erbvertrages (bei Ehegatten in Kombination mit einem Ehevertrag) zwischen diesen Personen zielführender, wobei auch weitere Parteien wie zum Beispiel gemeinsame oder nicht gemeinsame Nachkommen involviert sein können. Damit kann verhindert werden, dass die Erbfolge nicht abhängig davon ist, wer von den involvierten Personen zuerst verstirbt (sog. «Absterbenslotterie»), da die einzelnen Nachlässe aufeinander abgestimmt werden können.
Sofern die gesetzliche Erbfolge gewünscht wird, braucht es kein Testament. Die Erbschaft wird dann zwischen den gesetzlichen Erben (Ehepartner, eingetragener Partner, Kinder, Enkel, Eltern, Onkel und Tanten, Geschwister, Nichten und Neffen etc.) den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufgeteilt. Sobald von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll, ist dies in einem Testament oder in einem Erbvertrag zu regeln.
Ein Testament ist nur gültig, wenn es von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben, vollständig datiert (inkl. Ortsangabe) und unterzeichnet ist oder wenn es öffentlich (d.h. durch eine Notarin oder einen Notar) beurkundet wurde.
Mit dem Erbplaner von LegacyNotes können Sie in wenigen Minuten feststellen, wie Ihre Nachlass-Situation mit oder ohne Testament aussieht. Durch das Eingeben Ihrer aktuellen familiären Situation Können Sie einerseits simulieren, wie gross die gesetzlichen Erbteile sowie die Pflichtteile sind und wie gross Ihre frei verfügbare Quote ist.
Sie werden Schritt für Schritt durch das Erstellen Ihres Testaments geführt und es wird Ihnen auch angezeigt, wenn es für Ihre Situation sinnvoller wäre, sich von einer Fachperson beraten zu lassen und einen Ehe- und/oder Erbvertrag abzuschliessen oder Ihr Testament durch eine Fachperson erstellen zu lassen.
Ein Vermächtnis wird auf den Zeitpunkt des Todes hin ausgerichtet, während eine Schenkung eine Zuwendung zu Lebzeiten des Verstorbenen darstellt. Gemeinsam haben die Schenkung und das Vermächtnis, dass sie unentgeltlich sind, das heisst, dass der Begünstigte keine Gegenleistung erbringt. Bei der Schenkung wird häufig ein Schenkungsvertrag aufgesetzt. Das Vermächtnis ist ein Rechtsgeschäft mit den Wirkungen einer Schenkung, die allerdings erst nach dem Tod und der Eröffnung des Erbgangs eintritt.